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Die Überbelastung der Mehrheit durch Steuern und Abgaben beenden:

Der Schlüssel, damit sozialistische Politik endlich greifbar wird.

Seit einigen Jahrzehnten wird die große Masse der Bevölkerung durch zu hohe Lohn- bzw. Einkommensteuern massiv überbelastet. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht zu Beginn der 90er Jahre festgestellt. Alles, was in dieser Beziehung seitdem durch Bundesregierungen unverändert weiter betrieben wurde, ist zwar nicht im engsten Wortsinn verfassungswidrig; aber es wird spätestens seit 1996 gegen die Intention eines einschlägigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiter betrieben.

Angemessene Beiträge zu Steuern und Sozialversicherungen statt der vorsätzlichen Überbelastung würde für die große Mehrheit bedeuten: 2.000 EUR jährlich mehr auf dem Konto zur eigenen freien Verfügung. Wen sollte das nicht interessieren?
Das Entlastungspotential kann man am Konzept für Steuern und Abgaben der Bundespartei DIE LINKE seit 2017 ablesen (siehe www.dasrechnetsich.org).

Umgekehrt wird die Bevölkerung seit vielen Jahrzehnten durch die eigene Überbelastung mit Steuern und Abgaben dazu verführt, Parteien zu wählen, die ständig Steuerentlastungen versprechen oder gegen Sozialversicherungen polemisieren wie vor allem FDP, CDU und AfD, aber auch SPD und B90/GRÜNE. Alle Bundesregierungen mindestens der letzten vier Jahrzehnte setzen massive Entlastungen in vielfacher Milliardenhöhe fast ausschließlich für sehr reiche Menschen durch, während sie die große Mehrheit überbelastet lassen. So bleibt für die große Mehrheit ebenso lange der Anreiz bestehen, Parteien zu wählen, die öffentliche Leistungen systematisch abbauen. Zum Schaden der großen Mehrheit!

Was resultiert hieraus? Die gewaltigen Steuergeschenke für eine kleine superreiche Minderheit haben fatale Folgen für die große Mehrheit. Leere öffentliche Kassen verursachen

  • Stellenabbau, Lohnverluste und Leistungsstress im öffentlichen Dienst. Dadurch können auch die privaten Arbeitgeber Löhne immer weiter drücken und durch Arbeitsverdichtung immer mehr aus den Arbeitnehmern herausquetschen.

  • Sinkende Servicequalität bei öffentlichen Dienstleistungen.

  • Immer mehr Zuzahlungen bei öffentlichen Dienstleistungen z.B. in Form von Krankenhausgebühren, notwendigen Zusatzversicherungen, Verwaltungsgebühren, steigenden Eintrittspreisen für öffentliche Einrichtungen und weitere Abgaben, mit denen sich z.B. Kommunen trotz zu geringer Mittelzuweisungen von Bund und Ländern über Wasser halten wollen.

  • Galoppierende Mieten in großen Städten und ihrem Umfeld, weil öffentliche Wohnungsgesellschaften privatisiert worden sind, um öffentliche Kassen zu sanieren und aktuell ebenfalls aufgrund leerer öffentlicher Kassen kaum noch öffentlicher Wohnungsbau möglich ist.

Diese Aufzählung ließe sich nahezu unendlich für alle Lebensbereiche wie öffentlichen Verkehr, Fürsorge für Menschen, die, ob wegen Alters oder Krankheit Unterstützung benötigen, öffentliche Schwimmbäder, Feuerwehr und Katastrophenhilfe, Bildung, Jugendhilfe, Museen und andere kulturelle Orte usw. fortsetzen.

Das ist alles nichts Neues und auch die alte Partei DIE LINKE hat immer vertreten, dass es hier Veränderungen geben muss und kann. Das konnte von der Masse der Bevölkerung aber nur als leeres Versprechen wahrgenommen werden, weil man der LINKEN nicht zutraute, es überhaupt umsetzen zu wollen, geschweige denn zu können. Mit jeder Einzelhandlung der Partei und ihrer Gliederungen, wo sie vor Widerständen zurückschreckte und es nicht wagte, im Gegenwind der veröffentlichten Meinung stabil ihre Position zu halten, traute man dieser Partei immer weniger zu. DIE LINKE warf nahezu alles für Regierungsbeteiligungen mit SPD und Grünen über Bord.

Mit unserer neuen Formation können wir zwei gewichtige Pluspunkte gegenüber der alten Partei nutzen:

  • Wir wagen es, Positionen zu beziehen, die uns unser gesunder Menschenverstand und unser Gewissen nahelegen, auch wenn wir Ziel von Gegenkampagnen werden und man versucht, uns als „rechts“ zu framen: Wir halten dagegen und gewinnen an Glaubwürdigkeit.

  • Als „Opener“ zu unserem steuer- und sozialpolitischen Programm können wir mit einem Steuergeschenk von rund 2.000 EUR/Jahr für die große Mehrheit auftrumpfen, mit dessen öffentlicher Offerte wir gleichzeitig den brutalen Steuerbetrug aller anderen Bundestagsparteien nachweisen und anprangern. Sie alle können wir auf ihrem vermeintlich starken - bei CDU und FDP sogar vermeintlich stärksten! – Fachgebiet, der Steuerpolitik, auf die verdienten Loser- und Täuscherplätze verweisen. Die uns bisher bekannten Veröffentlichungen der Mainstream-Medien geben uns hierin ausnahmslos Recht.

Allen eingangs aufgezählten Missständen sagen wir also den Kampf an. Wir greifen die seit Jahrzehnten üblichen Bevorzugungen einer kleinen reichen Minderheit an, damit es uns allen besser geht.

Damit unsere Kampfansage aber nicht nur heiße Luft ist, sondern klar ist, dass wir keine öffentliche Auseinandersetzung darüber fürchten müssen, sollen im Folgenden einzelne Punkte mit Nachweisen, Analysen und auch Beispielen fundiert werden.


Überbelastung der großen Mehrheit – seit 1996 unterlaufen alle Bundesregierungen absichtsvoll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Im Jahr 1992 stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungswidrigkeit des deutlich zu niedrigen Grundfreibetrags der Einkommensteuer im deutschen Steuerrecht fest. Dieser Grundfreibetrag hatte bis dahin nicht im Geringsten etwas mit dem Existenzminimum von Erwerbstätigen zu tun, was er aber vorgab, zu sein. In dem Urteil vom 25.09.1992, unter Randnummer 58, teilt das BVerfG mit: „Zum sozialhilferechtlichen Mindestbedarf zählt § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG auch den Mehrbedarf für Erwerbstätige, der den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwand abdecken, aber auch den Willen zur Selbsthilfe fördern soll. Dieser Mehrbedarf ist durch die Abziehbarkeit des erwerbsdienlichen Aufwands – der Werbungskosten oder Betriebsausgaben – nicht gedeckt. Diese Aufwendungen sind abziehbar, soweit sie durch die Erwerbstätigkeit veranlaßt sind und keinen ins Gewicht fallenden Bezug zum privaten Bereich aufweisen. Demgegenüber soll der Mehrbedarf nach § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG die durch die Erwerbstätigkeit bedingten erhöhten privaten Bedürfnisse abgelten […].“ (Anmerkung: BSHG = Bundessozialhilfegesetz; Quelle für den Urteilstext https://lexetius.com/1992,419#58, Hervorhebung in Fettdruck war nicht im Original)
So exakt und unausweichlich drückte sich das Gericht im Jahr 1992 also aus: Es geht beim Mehrbedarf um die durch die Erwerbstätigkeit erhöhten privaten Bedürfnisse wie zusätzliche Kosten von Erwerbstätigen für Ernährung, Mahlzeiten außer Haus, Körperpflege, Kleidung, Kontaktpflege und Bedürfnisse des täglichen Lebens; sie sind also sehr klar unterscheidbar von den sogenannten „Werbungskosten“, die nämlich im Gegenteil durch Erwerbstätigkeit bedingte Mehraufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit sind.

Abschließend teilte das Gericht unter Randnummer 82 mit: „Bis zu einer Neuregelung bleiben die für verfassungswidrig erkannten Regelungen weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist jedoch verpflichtet, mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1996 an die verfassungswidrige durch eine verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen. […]“ ) (https://lexetius.com/1992,419#82)

Heute, im Jahr 2023, berechnet sich der Grundfreibetrag der Einkommensteuer, also das steuerliche Existenzminimum von Alleinstehenden, jedoch laut Existenzminimumbericht der Bundesregierung (https:// www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/14-existenzminimumbericht.pdf) folgendermaßen:

Regelbedarf des Bürgergelds (502 EUR) + 319 EUR Bruttokaltmiete + 88 EUR Heizkosten = 909 EUR/Monat, also 10.908 EUR/Jahr.

Es werden also auch aktuell 0 EUR/Jahr für den Mehrbedarf für Erwerbstätigkeit berücksichtigt. Wie kann das sein? Ist das nicht verfassungswidrig? Nein! Denn:

Die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts wurde durch die Bundesregierung ab dem Jahr 1996 durch einen Trick zum Schaden der Erwerbstätigen nur unterlaufen. Der vorher im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) „Mehrbedarf“ genannte Betrag wurde dort in einen Freibetrag vom Einkommen umbenannt und dadurch entgegen dem Willen des BVerfG der Berücksichtigung für das steuerliche Existenzminimum komplett entzogen.
Heute heißt der Betrag im § 11b Sozialgesetzbuch II „Absetzbeträge“ vom Einkommen. Diese können für Alleinstehende monatlich bis zu 300 EUR sein. Auch sie bleiben für den Grundfreibetrag der Einkommensteuer vollständig unberücksichtigt.

Als im Bundestag dieser Coup eingestielt wurde, beschwerte sich der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß noch in der Plenardebatte am 27. Mai 1993: „Die Behandlung des Mehrbedarfs von Erwerbstätigen als Zuschlag oder als Freibetrag vermag doch an der objektiven Höhe des Existenzminimums nichts zu ändern.“ Trotzdem wurde der Mehrbedarf/Freibetrag seit 1996 besteuert. Seit fast vierzig Jahren behandeln alle Bundesregierungen Erwerbstätige steuerlich so, als wären sie erwerbslos.

[Die obigen Ausführungen sind unter anderem auszugsweise einem Flugblatt von 2014 entlehnt. Dessen Verbreitung hatte einen wichtigen Beitrag zum Umdenken in der LINKEN und im DGB geleistet: http://klartext-info.de/alt/flugblaetter/Mindestlohn_kampagne_steuerfrei.pdf]

Nachdem ab dem Jahr 2014 in der Mitgliedschaft der LINKEN eine intensive Aufklärung über diese mutwillige Beschädigung der Interessen der Erwerbstätigen stattgefunden hatte, beschlossen die Delegierten des Bundesparteitags 2015 in Bielefeld gegen die ausdrückliche Ablehnungsempfehlung des Parteivorstandes und seiner Experten die massive Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer, formuliert als Forderung nach „Steuerfreiheit jedes gesetzlichen Mindestlohns“.

Im Jahr 2016 forderte DIE LINKE infolge des 2015er Beschlusses einen Grundfreibetrag von 12.600 und – unseres Wissens aufgrund ähnlicher Aufklärung – der DGB einen von 11.000 EUR pro Jahr statt dem damals im Einkommensteuergesetz stehenden von unter 9.000 EUR! Auch der Bundesvorstand des DGB lehnte noch ein Jahr vorher die Forderung nach massiver Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer ausdrücklich ab. Er sah wie DIE LINKE bis dahin - offenbar entsprechend dem zwischen ver.di und Attac ausgehandelten Konzept einer „Solidarischen Einfachsteuer“ - in seinen Konzepten lediglich eine Erhöhung auf 9.300 EUR vor.
Das änderte der DGB schlagartig mit seinen neueren Veröffentlichungen im Jahr 2016 mit der Forderung von 11.000 EUR als Grundfreibetrag der Einkommensteuer.


Mainstreammedien gewinnen Erkenntnis aufgrund des zugespitzten Steuerkonzepts der LINKEN:
„Der große Steuerbetrug“ - „Die Mitte profitiert am wenigsten von der Union.“

Nachdem DIE LINKE aufgrund der Entscheidung ihres Bundesparteitags von 2015 ihr Steuerkonzept grundlegend überarbeitet hatte, gab es in dem Moment, dass die Mainstreammedien sich mit dem Thema befasst hatten, unserer Kenntnis nach ausschließlich positive Reaktionen.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) titelte 2017 in einem ausführlichen Kommentar „Der große Steuerbetrug“. Damit meinte sie alle anderen Parteien außer der LINKEN, lobte DIE LINKE für ihre Klarheit und beschwerte sich über die anderen Parteien, dass sie die Steuerpolitik „nach links außen“ delegierten. https://web.archive.org/web/20170515023600/https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/kommentar-der-grosse-steuerbetrug-15014510.html

2021 wurde eine von der Süddeutschen Zeitung in Auftrag gegebene Studie veröffentlicht, in welcher die Einkommensteuerkonzepte der Bundestagsparteien verglichen wurden. Das Ergebnis wurde auf dem Portal statista.com veröffentlicht und visualisiert (Originalgrafik siehe unten). Hier sprang die zentrale Aussage ins Auge, dass die Konzepte von CDU und FDP für „die Mitte“ die geringsten und das Konzept der LINKEN deutlich höhere und auch insgesamt die höchsten steuerlichen Entlastungen bringt. https://de.statista.com/infografik/25282/veraenderung-der-jahreseinkommen-durch-die-vorschlaege-der-parteien/

Quelle: Vollständige Originalgrafik von statista.com



Weitere Entlastungen durch Korrekturen bei den Sozialversicherungen

Der eingangs erwähnte Betrag von rund 2.000 EUR pro Jahr als Entlastung ergibt sich in Summe aus der steuerlichen Entlastung und einer grundlegenden Korrektur bei der Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge. Es geht um sämtliche gesetzlichen Sozialversicherungen, also die Kranken- und Pflegeversicherung, die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Mit der Unterstützung der großen Mehrheit, die davon gewaltig profitieren würde, soll das Prinzip durchgesetzt werden, dass alle Einkommensbezieher von ihrem gesamten Einkommen den gleichen Prozentsatz in diese Kassen einzahlen. Dieser Prozentsatz kann dann in vielen Fällen, wie z.B. bei der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV), gesenkt werden. Denn wenn auch Millionen- und Milliarden-Euro-Einkommen vollständig verbeitragt werden und von ihrem Gesamtbetrag ein fester Prozentsatz in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen fließt, dann dürften die Einnahmen dieser Kassen förmlich explodieren. Dann werden für die große Mehrheit gleichzeitig mit geringeren Beitragszahlungen die Versicherungsleistungen massiv verbessert und Zusatzbeiträge, Krankenhaustagegelder, Rezeptgebühren usw. können der Vergangenheit angehören. Zurzeit fallen hohe Einkommen aus der Verbeitragung für die Sozialversicherungen nahezu vollständig heraus. Denn Bezieher von schwindelerregend hohen Einkommen, auch in Höhe von Millionen oder Milliarden Euro jährlich, zahlen aufgrund der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze nur Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung, als wenn ihr monatliches Einkommen im Bereich von rund 5.000 (Kranken- und Pflegeversicherung) bzw. rund 7.000 EUR (Renten- und Arbeitslosenversicherung) läge. Offenbar damit dieser empörende Zustand nicht auf allzu lächerliche Art und Weise jedem Menschen deutlich wird, der auch nur einen Augenblick damit in Berührung kommt, hat der Gesetzgeber außerdem die sogenannten Versicherungspflichtgrenzen eingerichtet, so dass Menschen, deren Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet, sich sowieso schon pauschal aus den gesetzlichen Sozialversicherungen „verabschieden“ können und ihre Versorgung privat finanzieren. Dies muss mit der Unterstützung der Bevölkerung Geschichte werden und alle Menschen in die gesetzlichen Kassen einzahlen. Die möglichen Effekte zugunsten der großen Mehrheit konnte man schon bei den Konzepten zu Sozialversicherungen im Programm der Partei DIE LINKE begutachten.

Diese Partei hatte dies jedoch nur isoliert als „solidarische Gesundheitsversicherung“ vorgestellt, für die beispielsweise ihre Bundestagsfraktion als Titelthema einer Ausgabe ihrer bundesweiten Zeitung KLAR geworben hatte. Das konnte bei der Bevölkerung aber nur so ankommen, als ob es ein weiterer für DIE LINKE üblicher Aufruf zu Solidarität mit allem und jedem wäre, wobei die große Mehrheit das Gefühl hat, dass ihre Belange keine Rolle spielen. DIE LINKE verpasste es, der Bevölkerung in auch nur einer bundesweit verbreiteten Veröffentlichung deutlich zu machen, dass es um summa summarum jährliche Gesamtentlastungen von rund 2.000 EUR/Jahr ging und alle anderen Parteien es sich in Zukunft schenken sollten, in ihren Wahlkämpfen irgendwie das Wort „Entlastung“ in den Mund zu nehmen, da DIE LINKE sie hier sowieso in jeder Beziehung um Längen ausstechen würde.

Die Gesamtentlastungen, die aus beiden Veränderungen – aus der Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer und aus den Korrekturen bei den Sozialversicherungen – resultieren, wurden im Konzept für Steuern und Sozialabgaben der LINKEN im Jahr 2017 deutlich. Sie wurden vor allem im Rahmen des leider auf Niedersachsen beschränkten Öffentlichkeitsprojekts „Das rechnet sich“ deutlich. Dies und auch die Tabelle mit den Gesamtentlastungen für unterschiedliche Einkommensbereiche mit Stand des Jahres 2017 ist nach wie vor online: http://www.dasrechnetsich.org/2017/08/16/weniger_steuern/

Dem Kapital ist es in den letzten Jahrzehnten gelungen, immer mehr die große Mehrheit zur Einkommensquelle des Staates zu machen und sich selbst so extrem zu entlasten, dass die Staatsfinanzen in fast allen Bereichen nicht im Entferntesten reichen. Von dem, was von der breiten Bevölkerung zu holen ist, lässt sich nur noch ein Torso eines Sozialstaats finanzieren. Wenn wir die Bevölkerung für eine Befreiung von ihrer Überbelastung gewinnen und die Einnahmequellen erschließen, die durch die Besteuerung von Unternehmen und Reichen, also die Besteuerung des Kapitals, aktivierbar sind und gleichzeitig dem Kapital das Spielgeld entzogen wird, dann kann ein sozialistisches Gesamtprogramm und auch ein sozialökologischer Umbau umgesetzt werden.
Das kann mit Unterstützung der Bevölkerung, jedoch nicht in Absprache mit SPD und GRÜNEN, gelingen.








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