Die Überbelastung der
Mehrheit durch Steuern und Abgaben beenden:
Der Schlüssel,
damit sozialistische Politik endlich greifbar wird.
Seit
einigen Jahrzehnten wird die große Masse der Bevölkerung durch zu
hohe Lohn- bzw. Einkommensteuern massiv überbelastet. Das hat sogar
das Bundesverfassungsgericht zu Beginn der 90er Jahre festgestellt.
Alles, was in dieser Beziehung seitdem durch Bundesregierungen
unverändert weiter betrieben wurde, ist zwar nicht im engsten
Wortsinn verfassungswidrig; aber es wird spätestens seit 1996 gegen
die Intention eines einschlägigen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts weiter betrieben.
Angemessene
Beiträge zu Steuern und Sozialversicherungen statt der vorsätzlichen
Überbelastung würde für die große Mehrheit bedeuten: 2.000 EUR
jährlich mehr auf dem Konto zur eigenen freien Verfügung. Wen
sollte das nicht interessieren?
Das Entlastungspotential kann
man am Konzept für Steuern und Abgaben der Bundespartei DIE LINKE
seit 2017 ablesen (siehe www.dasrechnetsich.org).
Umgekehrt
wird die Bevölkerung seit vielen Jahrzehnten durch die eigene
Überbelastung mit Steuern und Abgaben dazu verführt, Parteien zu
wählen, die ständig Steuerentlastungen versprechen oder gegen
Sozialversicherungen polemisieren wie vor allem FDP, CDU und AfD,
aber auch SPD und B90/GRÜNE. Alle Bundesregierungen mindestens der
letzten vier Jahrzehnte setzen massive Entlastungen in vielfacher
Milliardenhöhe fast ausschließlich für sehr reiche Menschen durch,
während sie die große Mehrheit überbelastet lassen. So bleibt für
die große Mehrheit ebenso lange der Anreiz bestehen, Parteien zu
wählen, die öffentliche Leistungen systematisch abbauen. Zum
Schaden der großen Mehrheit!
Was
resultiert hieraus? Die gewaltigen Steuergeschenke für eine kleine
superreiche Minderheit haben fatale Folgen für die große Mehrheit.
Leere öffentliche Kassen verursachen
Stellenabbau,
Lohnverluste und Leistungsstress im öffentlichen Dienst.
Dadurch können auch die privaten Arbeitgeber Löhne immer weiter
drücken und durch Arbeitsverdichtung immer mehr aus den
Arbeitnehmern herausquetschen.
Sinkende
Servicequalität bei öffentlichen Dienstleistungen.
Immer
mehr Zuzahlungen bei öffentlichen Dienstleistungen z.B. in Form
von Krankenhausgebühren, notwendigen Zusatzversicherungen,
Verwaltungsgebühren, steigenden Eintrittspreisen für öffentliche
Einrichtungen und weitere Abgaben, mit denen sich z.B. Kommunen
trotz zu geringer Mittelzuweisungen von Bund und Ländern über
Wasser halten wollen.
Galoppierende
Mieten in großen Städten und ihrem Umfeld, weil öffentliche
Wohnungsgesellschaften privatisiert worden sind, um öffentliche
Kassen zu sanieren und aktuell ebenfalls aufgrund leerer
öffentlicher Kassen kaum noch öffentlicher Wohnungsbau möglich
ist.
Diese
Aufzählung ließe sich nahezu unendlich für alle Lebensbereiche wie
öffentlichen Verkehr, Fürsorge für Menschen, die, ob wegen Alters
oder Krankheit Unterstützung benötigen, öffentliche Schwimmbäder,
Feuerwehr und Katastrophenhilfe, Bildung, Jugendhilfe, Museen und
andere kulturelle Orte usw. fortsetzen.
Das
ist alles nichts Neues und auch die alte Partei DIE LINKE hat immer
vertreten, dass es hier Veränderungen geben muss und kann. Das
konnte von der Masse der Bevölkerung aber nur als leeres Versprechen
wahrgenommen werden, weil man der LINKEN nicht zutraute, es überhaupt
umsetzen zu wollen, geschweige denn zu können. Mit jeder
Einzelhandlung der Partei und ihrer Gliederungen, wo sie vor
Widerständen zurückschreckte und es nicht wagte, im Gegenwind der
veröffentlichten Meinung stabil ihre Position zu halten, traute man
dieser Partei immer weniger zu. DIE LINKE warf nahezu alles für
Regierungsbeteiligungen mit SPD und Grünen über Bord.
Mit
unserer neuen Formation können wir zwei gewichtige Pluspunkte
gegenüber der alten Partei nutzen:
Wir wagen
es, Positionen zu beziehen, die uns unser gesunder Menschenverstand
und unser Gewissen nahelegen, auch wenn wir Ziel von Gegenkampagnen
werden und man versucht, uns als „rechts“ zu framen: Wir halten
dagegen und gewinnen an Glaubwürdigkeit.
Als „Opener“
zu unserem steuer- und sozialpolitischen Programm können wir mit
einem Steuergeschenk von rund 2.000 EUR/Jahr für die große
Mehrheit auftrumpfen, mit dessen öffentlicher Offerte wir
gleichzeitig den brutalen Steuerbetrug aller anderen
Bundestagsparteien nachweisen und anprangern. Sie alle können wir
auf ihrem vermeintlich starken - bei CDU und FDP sogar vermeintlich
stärksten! – Fachgebiet, der Steuerpolitik, auf die verdienten
Loser- und Täuscherplätze verweisen. Die uns bisher bekannten
Veröffentlichungen der Mainstream-Medien geben uns hierin
ausnahmslos Recht.
Allen
eingangs aufgezählten Missständen sagen wir also den Kampf an. Wir
greifen die seit Jahrzehnten üblichen Bevorzugungen einer kleinen
reichen Minderheit an, damit es uns allen besser geht.
Damit
unsere Kampfansage aber nicht nur heiße Luft ist, sondern klar ist,
dass wir keine öffentliche Auseinandersetzung darüber fürchten
müssen, sollen im Folgenden einzelne Punkte mit Nachweisen, Analysen
und auch Beispielen fundiert werden.
Überbelastung
der großen Mehrheit – seit 1996 unterlaufen alle Bundesregierungen
absichtsvoll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Im
Jahr 1992 stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die
Verfassungswidrigkeit des deutlich zu niedrigen Grundfreibetrags der
Einkommensteuer im deutschen Steuerrecht fest. Dieser Grundfreibetrag
hatte bis dahin nicht im Geringsten etwas mit dem Existenzminimum von
Erwerbstätigen zu tun, was er aber vorgab, zu sein. In dem Urteil
vom 25.09.1992, unter Randnummer 58, teilt das BVerfG mit: „Zum
sozialhilferechtlichen Mindestbedarf zählt § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG
auch den Mehrbedarf für Erwerbstätige, der den mit der
Erwerbstätigkeit verbundenen Aufwand abdecken, aber auch den Willen
zur Selbsthilfe fördern soll. Dieser Mehrbedarf ist durch
die Abziehbarkeit des erwerbsdienlichen Aufwands – der
Werbungskosten oder Betriebsausgaben – nicht gedeckt. Diese
Aufwendungen sind abziehbar, soweit sie durch die Erwerbstätigkeit
veranlaßt sind und keinen ins Gewicht fallenden Bezug zum privaten
Bereich aufweisen. Demgegenüber soll der Mehrbedarf
nach § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG die durch die Erwerbstätigkeit
bedingten erhöhten privaten Bedürfnisse abgelten […].“
(Anmerkung: BSHG = Bundessozialhilfegesetz; Quelle für den
Urteilstext https://lexetius.com/1992,419#58,
Hervorhebung in Fettdruck war nicht im Original)
So
exakt und unausweichlich drückte sich das Gericht im Jahr 1992 also
aus: Es geht beim Mehrbedarf um die durch die Erwerbstätigkeit
erhöhten privaten Bedürfnisse wie zusätzliche Kosten
von Erwerbstätigen für Ernährung, Mahlzeiten außer Haus,
Körperpflege, Kleidung, Kontaktpflege und Bedürfnisse des täglichen
Lebens; sie sind also sehr klar unterscheidbar von den sogenannten
„Werbungskosten“, die nämlich im Gegenteil durch
Erwerbstätigkeit bedingte Mehraufwendungen im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit sind.
Abschließend
teilte das Gericht unter Randnummer 82 mit: „Bis zu einer
Neuregelung bleiben die für verfassungswidrig erkannten
Regelungen weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist jedoch verpflichtet,
mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1996 an die
verfassungswidrige durch eine verfassungsgemäße Regelung zu
ersetzen. […]“ )
(https://lexetius.com/1992,419#82)
Heute,
im Jahr 2023, berechnet sich der Grundfreibetrag der Einkommensteuer,
also das steuerliche Existenzminimum von Alleinstehenden, jedoch laut
Existenzminimumbericht der Bundesregierung (https://
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/14-existenzminimumbericht.pdf)
folgendermaßen:
Regelbedarf
des Bürgergelds (502 EUR) + 319 EUR Bruttokaltmiete + 88 EUR
Heizkosten = 909 EUR/Monat, also 10.908 EUR/Jahr.
Es
werden also auch aktuell 0 EUR/Jahr für den Mehrbedarf für
Erwerbstätigkeit berücksichtigt. Wie kann das sein? Ist das nicht
verfassungswidrig? Nein! Denn:
Die
Anweisung des Bundesverfassungsgerichts wurde durch die
Bundesregierung ab dem Jahr 1996 durch einen Trick zum Schaden der
Erwerbstätigen nur unterlaufen. Der vorher im
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) „Mehrbedarf“ genannte Betrag wurde
dort in einen Freibetrag vom Einkommen umbenannt und dadurch entgegen
dem Willen des BVerfG der Berücksichtigung für das steuerliche
Existenzminimum komplett entzogen.
Heute heißt der Betrag im §
11b Sozialgesetzbuch II „Absetzbeträge“ vom Einkommen. Diese
können für Alleinstehende monatlich bis zu 300 EUR sein. Auch sie
bleiben für den Grundfreibetrag der Einkommensteuer vollständig
unberücksichtigt.
Als
im Bundestag dieser Coup eingestielt wurde, beschwerte sich der
finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß
noch in der Plenardebatte am 27. Mai 1993: „Die Behandlung des
Mehrbedarfs von Erwerbstätigen als Zuschlag oder als Freibetrag
vermag doch an der objektiven Höhe des Existenzminimums nichts zu
ändern.“ Trotzdem wurde der Mehrbedarf/Freibetrag seit 1996
besteuert. Seit fast vierzig Jahren behandeln alle Bundesregierungen
Erwerbstätige steuerlich so, als wären sie erwerbslos.
[Die
obigen Ausführungen sind unter anderem auszugsweise einem Flugblatt
von 2014 entlehnt. Dessen Verbreitung hatte einen wichtigen Beitrag
zum Umdenken in der LINKEN und im DGB geleistet:
http://klartext-info.de/alt/flugblaetter/Mindestlohn_kampagne_steuerfrei.pdf]
Nachdem
ab dem Jahr 2014 in der Mitgliedschaft der LINKEN eine intensive
Aufklärung über diese mutwillige Beschädigung der Interessen der
Erwerbstätigen stattgefunden hatte, beschlossen die Delegierten des
Bundesparteitags 2015 in Bielefeld gegen die ausdrückliche
Ablehnungsempfehlung des Parteivorstandes und seiner Experten die
massive Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer,
formuliert als Forderung nach „Steuerfreiheit jedes gesetzlichen
Mindestlohns“.
Im
Jahr 2016 forderte DIE LINKE infolge des 2015er Beschlusses einen
Grundfreibetrag von 12.600 und – unseres Wissens aufgrund ähnlicher
Aufklärung – der DGB einen von 11.000 EUR pro Jahr statt dem
damals im Einkommensteuergesetz stehenden von unter 9.000 EUR! Auch
der Bundesvorstand des DGB lehnte noch ein Jahr vorher die Forderung
nach massiver Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer
ausdrücklich ab. Er sah wie DIE LINKE bis dahin - offenbar
entsprechend dem zwischen ver.di und Attac ausgehandelten Konzept
einer „Solidarischen Einfachsteuer“ - in seinen Konzepten
lediglich eine Erhöhung auf 9.300 EUR vor.
Das änderte der DGB
schlagartig mit seinen neueren Veröffentlichungen im Jahr 2016 mit
der Forderung von 11.000 EUR als Grundfreibetrag der Einkommensteuer.
Mainstreammedien
gewinnen Erkenntnis aufgrund des zugespitzten Steuerkonzepts der
LINKEN:
„Der große Steuerbetrug“ - „Die Mitte profitiert
am wenigsten von der Union.“
Nachdem
DIE LINKE aufgrund der Entscheidung ihres Bundesparteitags von 2015
ihr Steuerkonzept grundlegend überarbeitet hatte, gab es in dem
Moment, dass die Mainstreammedien sich mit dem Thema befasst hatten,
unserer Kenntnis nach ausschließlich positive Reaktionen.
Die
Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) titelte 2017 in einem
ausführlichen Kommentar „Der große Steuerbetrug“. Damit meinte
sie alle anderen Parteien außer der LINKEN, lobte DIE LINKE für
ihre Klarheit und beschwerte sich über die anderen Parteien, dass
sie die Steuerpolitik „nach links außen“ delegierten.
https://web.archive.org/web/20170515023600/https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/kommentar-der-grosse-steuerbetrug-15014510.html
2021
wurde eine von der Süddeutschen Zeitung in Auftrag gegebene Studie
veröffentlicht, in welcher die Einkommensteuerkonzepte der
Bundestagsparteien verglichen wurden. Das Ergebnis wurde auf dem
Portal statista.com veröffentlicht und visualisiert (Originalgrafik
siehe unten). Hier sprang die zentrale Aussage ins Auge, dass die
Konzepte von CDU und FDP für „die Mitte“ die geringsten und das
Konzept der LINKEN deutlich höhere und auch insgesamt die höchsten
steuerlichen Entlastungen bringt.
https://de.statista.com/infografik/25282/veraenderung-der-jahreseinkommen-durch-die-vorschlaege-der-parteien/
Quelle:
Vollständige Originalgrafik von statista.com
Weitere
Entlastungen durch Korrekturen bei den Sozialversicherungen
Der
eingangs erwähnte Betrag von rund 2.000 EUR pro Jahr als Entlastung
ergibt sich in Summe aus der steuerlichen Entlastung und einer
grundlegenden Korrektur bei der Erhebung der
Sozialversicherungsbeiträge. Es geht um sämtliche gesetzlichen
Sozialversicherungen, also die Kranken- und Pflegeversicherung, die
Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Mit der Unterstützung der
großen Mehrheit, die davon gewaltig profitieren würde, soll das
Prinzip durchgesetzt werden, dass alle Einkommensbezieher von ihrem
gesamten Einkommen den gleichen Prozentsatz in diese Kassen
einzahlen. Dieser Prozentsatz kann dann in vielen Fällen, wie z.B.
bei der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV), gesenkt werden. Denn
wenn auch Millionen- und Milliarden-Euro-Einkommen vollständig
verbeitragt werden und von ihrem Gesamtbetrag ein fester Prozentsatz
in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen fließt, dann dürften
die Einnahmen dieser Kassen förmlich explodieren. Dann werden für
die große Mehrheit gleichzeitig mit geringeren Beitragszahlungen die
Versicherungsleistungen massiv verbessert und Zusatzbeiträge,
Krankenhaustagegelder, Rezeptgebühren usw. können der Vergangenheit
angehören. Zurzeit fallen hohe Einkommen aus der Verbeitragung für
die Sozialversicherungen nahezu vollständig heraus. Denn Bezieher
von schwindelerregend hohen Einkommen, auch in Höhe von Millionen
oder Milliarden Euro jährlich, zahlen aufgrund der sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze nur Beiträge in die gesetzliche
Sozialversicherung, als wenn ihr monatliches Einkommen im Bereich von
rund 5.000 (Kranken- und Pflegeversicherung) bzw. rund 7.000 EUR
(Renten- und Arbeitslosenversicherung) läge. Offenbar damit dieser
empörende Zustand nicht auf allzu lächerliche Art und Weise jedem
Menschen deutlich wird, der auch nur einen Augenblick damit in
Berührung kommt, hat der Gesetzgeber außerdem die sogenannten
Versicherungspflichtgrenzen eingerichtet, so dass Menschen, deren
Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet, sich sowieso schon
pauschal aus den gesetzlichen Sozialversicherungen „verabschieden“
können und ihre Versorgung privat finanzieren. Dies muss mit der
Unterstützung der Bevölkerung Geschichte werden und alle Menschen
in die gesetzlichen Kassen einzahlen. Die möglichen Effekte
zugunsten der großen Mehrheit konnte man schon bei den Konzepten zu
Sozialversicherungen im Programm der Partei DIE LINKE begutachten.
Diese
Partei hatte dies jedoch nur isoliert als „solidarische
Gesundheitsversicherung“ vorgestellt, für die beispielsweise ihre
Bundestagsfraktion als Titelthema einer Ausgabe ihrer bundesweiten
Zeitung KLAR geworben hatte. Das konnte bei der Bevölkerung aber nur
so ankommen, als ob es ein weiterer für DIE LINKE üblicher Aufruf
zu Solidarität mit allem und jedem wäre, wobei die große Mehrheit
das Gefühl hat, dass ihre Belange keine Rolle spielen. DIE LINKE
verpasste es, der Bevölkerung in auch nur einer bundesweit
verbreiteten Veröffentlichung deutlich zu machen, dass es um summa
summarum jährliche Gesamtentlastungen von rund 2.000 EUR/Jahr ging
und alle anderen Parteien es sich in Zukunft schenken sollten, in
ihren Wahlkämpfen irgendwie das Wort „Entlastung“ in den Mund zu
nehmen, da DIE LINKE sie hier sowieso in jeder Beziehung um Längen
ausstechen würde.
Die
Gesamtentlastungen, die aus beiden Veränderungen – aus der
Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer und aus den
Korrekturen bei den Sozialversicherungen – resultieren, wurden im
Konzept für Steuern und Sozialabgaben der LINKEN im Jahr 2017
deutlich. Sie wurden vor allem im Rahmen des leider auf Niedersachsen
beschränkten Öffentlichkeitsprojekts „Das rechnet sich“
deutlich. Dies und auch die Tabelle mit den Gesamtentlastungen für
unterschiedliche Einkommensbereiche mit Stand des Jahres 2017 ist
nach wie vor online:
http://www.dasrechnetsich.org/2017/08/16/weniger_steuern/
Dem Kapital ist es in den letzten Jahrzehnten gelungen, immer mehr
die große Mehrheit zur Einkommensquelle des Staates zu machen und
sich selbst so extrem zu entlasten, dass die Staatsfinanzen in fast
allen Bereichen nicht im Entferntesten reichen. Von dem, was von der
breiten Bevölkerung zu holen ist, lässt sich nur noch ein Torso
eines Sozialstaats finanzieren. Wenn wir die Bevölkerung für eine
Befreiung von ihrer Überbelastung gewinnen und die Einnahmequellen
erschließen, die durch die Besteuerung von Unternehmen und Reichen,
also die Besteuerung des Kapitals, aktivierbar sind und gleichzeitig
dem Kapital das Spielgeld entzogen wird, dann kann ein
sozialistisches Gesamtprogramm und auch ein sozialökologischer Umbau
umgesetzt werden.
Das kann mit Unterstützung der
Bevölkerung, jedoch nicht in Absprache mit SPD und GRÜNEN,
gelingen.
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